Das ProblemWas Praxisinhaber uns schildern
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BFSG-Pflicht unbekannt oder ignoriert
Viele Praxisinhaber wissen nicht, dass das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch Arztpraxen betrifft – oder setzen auf die Ausnahme für Kleinstunternehmen, ohne die Kriterien zu prüfen.
Bußgelder bis 100.000 Euro bei dauerhaften Verstößen. Nachbesserung ist teurer als barrierefreie Neugestaltung.
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Website nicht mit Tastatur bedienbar
Menüs lassen sich nur per Maus öffnen, Formulare haben keine Fokusmarkierung, Kontraste sind zu schwach für sehbehinderte Nutzer.
Patienten, die auf Screenreader oder Tastaturnavigation angewiesen sind, finden weder Sprechzeiten noch die Telefonnummer.
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Keine Barrierefreiheitserklärung
Die Pflichtseite fehlt komplett oder enthält nur einen generischen Text ohne Bezug zur tatsächlichen Website.
Rechtlich unvollständig – und kein Kanal für Feedback von betroffenen Nutzern.
WCAG 2.1 Stufe AA als Umsetzungsstandard
Ausreichende Farbkontraste (mindestens 4,5:1 für Fließtext), sichtbare Fokusmarkierungen, Alternativtexte für bedeutungstragende Bilder und vollständige Tastaturbedienbarkeit sind konkrete Anforderungen. Formulare, Navigationsmenüs und ausklappbare Inhalte funktionieren ohne Maus. curanorm setzt diese Standards von Anfang an um – nicht als teure Nachbesserung.
Barrierefreiheitserklärung als Pflichtseite
Die Barrierefreiheitserklärung dokumentiert den Konformitätsstand, bekannte Einschränkungen und Kontaktmöglichkeiten für Feedback. Sie ist neben Impressum und Datenschutzerklärung fester Bestandteil jeder curanorm-Website – individuell auf die umgesetzten Maßnahmen bezogen.
Patientenfreundlichkeit für alle Altersgruppen
Barrierefreiheit nützt allen Patienten – nicht nur Menschen mit Behinderung. Große Schrift, klare Struktur und verständliche Sprache verbessern die Nutzererfahrung auf dem Smartphone und reduzieren Rückfragen an die Rezeption. In einer Hausarztpraxis mit vielen älteren Patienten ist das besonders relevant.
Screenreader und assistive Technologien
Semantisches HTML, ARIA-Labels wo nötig und logische Überschriftenhierarchie ermöglichen Screenreadern, Inhalte korrekt vorzulesen. „Klicken Sie hier“ als Linktext hilft niemandem – beschreibende Linktexte wie „Sprechzeiten ansehen“ schon.
BFSG und Unternehmensgröße
Die Pflicht hängt von Umsatz und Mitarbeiterzahl ab. Unabhängig von der rechtlichen Einordnung ist Barrierefreiheit für medizinische Angebote sinnvoll – Patienten aller Fähigkeiten müssen Ihre Praxis online erreichen können.
Barrierefreiheit vs. Baukasten-Websites
Viele Baukasten-Templates erfüllen WCAG nur oberflächlich. Plugins für Slider, Pop-ups und Cookie-Banner verschlechtern oft die Zugänglichkeit. Statische, durchdachte Seiten mit klarem HTML sind die zuverlässigere Basis.
Aus der PraxisTypische Situationen
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Hausarztpraxis mit älterer Patientel
Situation: Viele Patienten über 70 nutzen die Website auf dem Tablet. Kleine Schrift, niedrige Kontraste und ein verstecktes Menü führen zu Anrufen statt Selbstbedienung.
Ergebnis: Neue Website mit großen Touch-Targets, hohen Kontrasten und Sprechzeiten above the fold. Anrufe mit „Wann haben Sie offen?“ sinken messbar.
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MVZ nach BFSG-Deadline
Situation: Das MVZ wurde auf Barrierefreiheit hingewiesen. Die bestehende WordPress-Website besteht ein WCAG-Audit nicht.
Ergebnis: Komplett neue barrierefreie Website mit Erklärung, Tastaturtests und dokumentiertem Konformitätsstand.
Ist Ihre Website BFSG-konform?
Barrierefreiheit schließt keine Patienten aus – und schützt vor Bußgeldern. Bei curanorm ist WCAG 2.1 AA Standard, nicht Aufpreis.
VertrauenWarum Praxisinhaber curanorm wählen
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WCAG 2.1 AA Standard
Konkrete technische Umsetzung – nicht nur ein Hinweis im Footer.
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Barrierefreiheitserklärung inklusive
Pflichtseite individuell erstellt, nicht aus einer leeren Vorlage.
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Tastatur und Screenreader getestet
Navigation, Formulare und Inhalte funktionieren ohne Maus.
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Kein Aufpreis
Barrierefreiheit ist Standard im Festpreis – kein teures Zusatzmodul.
Festpreis ohne ÜberraschungenPraxiswebsite für 2.350 €
KV-, HWG-, DSGVO- und BFSG-konform. Google Unternehmensprofil inklusive. Alle Angaben werden nach der Bestellung über ein strukturiertes Formular erfasst.
Häufige FragenZu diesem Thema
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Gilt das BFSG für jede Arztpraxis?
Die Pflicht hängt von Unternehmensgröße und Umsatz ab. Unabhängig davon ist Barrierefreiheit für medizinische Angebote sinnvoll und bei curanorm Standard.
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Was droht bei Verstößen?
Bei dauerhaften Verstößen können Bußgelder verhängt werden. Eine barrierefreie Umsetzung von Anfang an vermeidet Nachbesserungskosten.
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Muss die Praxisräumlichkeit auch barrierefrei sein?
Das BFSG betrifft digitale Angebote. Physische Barrierefreiheit der Praxis ist ein separates Thema – auf der Website können Sie vorhandene Zugänglichkeit sachlich erwähnen.
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Sind PDFs auf der Website ein Problem?
Nicht barrierefreie PDFs (z. B. Befundinformationen) können die Konformität beeinträchtigen. curanorm setzt auf HTML-Inhalte statt PDF-Downloads für Kerninformationen.
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Was ist mit älteren Browsern?
Die Website funktioniert in aktuellen Browsern und gängigen assistiven Technologien. Veraltete IE-Unterstützung ist kein WCAG-Kriterium.
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Kann ich Barrierefreiheit nachträglich nachrüsten?
Teilweise, aber teurer als Neugestaltung. Ein barrierefreier Relaunch ist in der Regel wirtschaftlicher als Plugin-Patches auf einer alten WordPress-Site.